Balkonverkleidung aus HPL Platten
HPL Platten sind ein ideales Plattenmaterial für die Wahl des Materials Ihrer Balkonverkleidung, Loggien, überdachten Wegen, Veranden und offenen Galerien. HPL Platten können auch problemlos als Sicht- und Windschutz unter Beachtung der folgenden Vorschriften und Gestaltungsgrundsätze eingesetzt werden:
– Schutz gegen Absturz
– Baurecht, Landesbauordnungen Vorschriften zur Berechnung
– Konstruktionsprinzipien
– Nachweis der Standsicherheit
– Behördliche Baugenehmigungen
– Konstruktionsanweisungen
– Montagematerial
– Feuerschutz
Schutz gegen Absturz
Balkongeländer und getäfelte Schutzeinfassungen dienen dazu, den Absturz von Personen aus der Höhe zu verhindern. In der Regel ist eine solche Absturzsicherung ab einer Höhe von 1 m erforderlich. Die Landesbauordnungen enthalten abweichende Regelungen, die ebenfalls zu beachten sind. Ihre Aufgabe ist es, den umschlossenen Bereich oder Teilbereich so zu sichern, dass Personen und Gegenstände, die auf diese Bauteile einwirken, nicht durch vorzeitiges Versagen gefährdet werden. Gemäß der ETB-Richtlinie “Bauteile mit Absturzsicherung” können theoretische Nachweise durch Prüfungen ersetzt werden. Bei den Versuchen zur Ermittlung der Bruchlast wird unterschieden zwischen dem weichen Stoß als Biegeversuch mit statischer Belastung (a1), dem weichen Stoß als Pendelschlagversuch (a2) und dem harten Stoß als Aufprallversuch mit einer harten Masse und hoher Aufprallgeschwindigkeit (b).
Das Bauteil bzw. die Brüstungsverkleidung gilt als Schutz gegen Absturz gemäß § 3.2.1 der ETB-Regel, wenn: die Standsicherheit der Bauteile erhalten bleibt, das Bauteil nicht aus seiner Verankerung gerissen wird, Bruchstücke nicht herabfallen und darunter befindliche Personen verletzen können, und die Platte durch die angegebenen Lasten nicht durchstoßen wird.
Baurecht
Schutzumwehrungen
Die Rahmenbedingungen für Schutzumwehrungen, wie Brüstungshöhen, horizontale und vertikale Abstände, sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Diese müssen im Einzelfall berücksichtigt werden. Für private, öffentliche und gewerbliche Bereiche gelten unterschiedliche Anforderungen, die entsprechend beachtet werden müssen. Gegebenenfalls sind weitergehende Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung abzuleiten.
Randbedingungen für Balkonbekleidungen im privaten und öffentlichen Bereich
H Höhe der Brüstung über der Oberfläche des Fertigfußbodens, Aufkantung.
e1 Max. vertikaler Abstand zwischen Handlauf und Platte = 120 mm
e2 Max. vertikaler Abstand zwischen der Oberfläche der Balkonplatte und der Unterkante der Brüstungsabdeckung = 40 mm
e3 Max. vertikaler Abstand zwischen waagerecht montierten Verkleidungsplatten = 15 bis 20 mm (siehe auch die jeweilige Landesbauordnung)
e4 Max. horizontaler Abstand zwischen Brüstungsverkleidung und Balkonvorderkante = 40 bis 60 mm (siehe auch Landesbauordnung)
e5 Max. horizontaler Abstand zwischen senkrecht montierten Bekleidungsstreifen = 120 mm
Mindestbrüstungshöhen über der Oberfläche des fertigen Bodenbelags von Balkonen (Privatbereich; Deutschland)
Absturzhöhe (Differenz zwischen Oberfläche des Geländeoberfläche und Oberfläche des fertigen Bodenbelags) von 0 bis 12 m* Mindesthöhe der Brüstung (H) 0,90 m**
* Die Höhe kann ggf. durch technische Einrichtungen oder die Tiefe der Brüstung reduziert werden. ** Außer in Bremen
über 12 m* 1,10 m
Normen und Richtlinien
Bei der Montage von Schutzeinfassungen für Balkone, Loggien, Veranden, überdachte Stege, Galerien und Treppen sowie bei der Montage von Sicht- und Windschutzwänden sind die geltenden DIN-Normen und Richtlinien zu beachten.
Dazu gehören insbesondere die folgenden:
– DIN 1055 Einwirkungen auf Bauwerke
– DIN 1045 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetontragwerke Betontragwerke
– DIN 4113 Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend statischer Belastung
– DIN EN 1993 Bemessung von Stahlbauten
– DIN EN 1090 Ausführung von Stahlbauten und Aluminiumtragwerken
– DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
– DIN 4420 Dienst- und Arbeitsgerüste
– DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
– DIN 55928 Schutz von Stahlbauten gegen Korrosion durch Beschichtungen
– ETB-Richtlinie “Schützende Bauteile gegen Absturz”
– Amtliche bauaufsichtliche Zulassungen für die verwendeten Dübel
– Landesbauordnungen
– ATV DIN 18360 Allgemeine Technische Vorschriften in
– Verordnung über Arbeitsstätten
– Z-30 3-6 Produkte, Verbindungselemente und Bauteile
aus nichtrostendem Stahl
– Technische Richtlinie des Metallgewerbes: Metallgeländer und Einfassungen
Das Dokument “Technische Richtlinie des Metallhandwerks: Geländer und Einfassungen aus Metall” enthält Hinweise für die bau- und arbeitsrechtliche Gestaltung, Konstruktion und Montage von Geländern und Schutzeinfassungen und gibt darüber hinaus Hilfsmittel zur Bemessung. Diese gelten auch bei der Sanierung von bestehenden Anlagen.
– Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
– Richtlinien für den Umgang mit brennbaren Stoffen in Gebäuden (unterschiedliche Auslegungen in den jeweiligen Landesbauordnungen).
– DIN 18065 Treppen in Gebäuden
Bauverträge (ATV) – Metallbau
Ausdehnung von HPL Platten
Die Dehnung wird durch äußere Einflüsse (Temperatur und Feuchtigkeit) verursacht. Aus diesem Grund müssen die Fugen zwischen HPL Platten und den angrenzenden Bauteilen mindestens 8 mm breit sein. An der Unterseite von Randleisten müssen Entwässerungsbohrungen vorgesehen werden.
Befestigungsmaterial
Es dürfen nur Befestigungselemente aus korrosionsbeständigem Material verwendet werden, die mit HPL Platten kompatibel sind und von der ETB-Richtlinie bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung abgedeckt werden. Die Platten werden zwängungsfrei an der Geländerkonstruktion befestigt.